Vormundschaft und Sorgerecht für Minderjährige

Erziehungsrecht über Minderjährige

Eltern üben den Erziehungsrecht über ihre minderjährigen Kinder aus, bis diese volljährig sind. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten beide Elternteile als Vormünder ihrer Kinder, und es ergeben sich für beide eine Reihe von gegenseitigen Rechten und Pflichten gegenüber den genannten minderjährigen Kindern.

In diesem Zusammenhang kann Confidential von Eltern beauftragt werden, sich mit sensiblen Familienangelegenheiten zu befassen, z. B. mit der Vormundschaft und dem Sorgerecht für Kinder.

Bei der Vormundschaft von Minderjährigen handelt es sich um Fälle, in denen die Eltern über die Gewohnheiten und die Häufigkeit der Besuche ihrer minderjährigen Kinder besorgt sind (Alkohol- und Drogenmissbrauch, Glücksspiel, unangemeldetes Fernbleiben von zu Hause usw.).

Die Ermittlungen in Bezug auf Minderjährige fallen in vollem Umfang unter das Konzept des Kinderschutzes als longa manus der elterlichen Befugnisse. Das bedeutet, dass der Detektiv im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen konkrete Befugnisse gegenüber minderjährigen Kindern als Erweiterung der ursprünglich den Eltern übertragenen Befugnisse ausübt. Unser Detektiv sammelt alle möglichen Beweise und Informationen über die Gewohnheiten des Kindes, um den Eltern ein genaues Bild zu vermitteln, damit sie der Situation hinterher mit dem Wissen um die tatsächlichen Verhältnisse begegnen können.

Sollte ein sozial abweichendes Verhalten des Kindes festgestellt werden, wird empfohlen, eine andere Fachkraft hinzuzuziehen, die auf die korrekte psycho-physische Entwicklung des Kindes spezialisiert ist.

Was das Sorgerecht angeht, so kann ein Richter das alleinige Sorgerecht für ein Kind nur in einschränkenden Fällen anordnen, die durch die erhebliche Schwere des von einem der beiden Elternteile begangenen Verhaltens gekennzeichnet sind (Alkohol- und Drogenmissbrauch, Gewalt und Aggression gegenüber Kindern und dem anderen Elternteil, Beschädigung, Belästigung, usw.). In solchen Fällen wird die Ermittlungsbehörde damit beauftragt, die Umstände zu ermitteln, die die Nichteignung der Eltern belegen, um anschließend beim Richter, auch auf dem Rechtsweg, gestützt auf die von ihm gesammelten Beweise, das alleinige Sorgerecht für die minderjährigen Kinder zu beantragen.

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